Das
Atemzugvolumen wird den Erfordernissen angepasst und beträgt bei Ruheatmung
beim Erwachsenen etwa 0,5 l. Die sog. Vitalkapazität (maximales Exspirationsvolumen
nach tiefster Inspiration) ist ein diagnostisches Maß für die
Ausdehnungsfähigkeit von Lunge und Thorax. Diese Größe hängt
von Alter, Geschlecht, Körpergröße, Körperposition
und Trainingszustand ab. Die funktionelle Residualkapazität (Lungenvolumen
nach normaler Exspiration) dient dem Ausgleich der inspiratorischen und
exspiratorischen Atemgasfraktionen im Alveolarraum. Die Atemvolumina lassen
sich im geschlossenen System mit einem Spirometer bestimmen. Die Registrierung
der Atemvolumina über längere Zeit erfolgt im offenen spirometrischen
System. Dabei wird mit einem Pneumotachographen die Atemstromstärke
fortlaufend gemessen und daraus das Spirogramm durch Integration ermittelt
(Atemstromstärke über die Zeit integriert ist das Volumen). Die
funktionelle Residualkapazität kann entweder im indirekten Verfahren
mit der Heliumeinwaschmethode bzw. der Stickstoffauswaschmethode oder mit
dem Körperplethysmographen gemessen werden.
Der anatomische Totraum umfasst die leitenden Atemwege; sein Volumen
beträgt beim Erwachsenen etwa 150 ml. Die Messung des Totraumvolumens (VD)
beruht auf einer Massenbilanz, deren Ergebnis (die Bohr-Formel) eine VD-Bestimmung
aus Exspirationsvolumen, VE sowie alveolären und exspiratorischen
CO2-Fraktionen ermöglicht.
Dem funktionellen Totraum werden außer dem Atemwegsvolumen auch noch
diejenigen Alveolarräume zugerechnet, die zwar belüftet, aber
nicht durchblutet sind. Beim Vorliegen von Lungenfunktionsstörungen
kann der funktionelle Totraum erheblich größer sein als der anatomische
Totraum.
Das
Atemzeitvolumen, das Produkt aus Atemzugvolumen und Atmungsfrequenz, beträgt
beim Erwachsenen in Ruhe etwa 7 l/min und kann bei körperlicher Belastung
bis auf 120 l/min ansteigen. Diese Größe setzt sich aus 2 Anteilen
zusammen, der alveolären Ventilatian und der Totraumventilation. Bei
Ruheatmung (Atmungsfrequenz: 14/min) entfallen auf die funktionsbestimmende
alveoläre Ventilation 5 l/min und auf die Totraumventilation 2 l/min.
Bei gegebenem Atemzeitvolumen führt eine vertiefte Atmung (nicht jedoch
eine Frequenzsteigerung) zu einer besseren Belüftung der Alveolen.
Bei einem plötzlichen Atemstillstand ist die Atemspende eine lebensrettende
Sofortmaßnahme. Sie kann als Mund-zu-Nase-Beatmung
oder als Mund-zu-Mund-Beatmung durchgeführt werden. Zur Wiederbelebung
der Atmung kann auch eine Atemmaske mit angeschlossenem Beutel, der manuell
ausgepreßt wird, Verwendung finden. Bei den heute üblichen Gasnarkoseverfahren
erfolgt die maschinelle Beatmung über einen Trachealtubus. Im Falle
einer längerdauernden Atmungslähmung kann die Ventilation mit
Hilfe eines Tankrespirators aufrechterhalten werden.
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